Rechtsanwalt Ulrich Bäumken
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- Verkehrsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Existenzgründung
- Allgemeines Vertragsrecht

Durch die Kooperation mehrerer Rechtsanwaltskanzleien in einer Bürogemeinschaft sind wir in der Lage, unsere Mandanten in nächsten Fachgebieten kompetent zu beraten und zu vertreten:
Rechtsanwalt Ulrich Bäumken
Arbeitsrecht
Scheidung (Eherecht)
"Scheidung light?"
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, einvernehmlich und kostengünstig ein unstreitiges einvernehmliches Scheidungsverfahren durchzuführen, wobei die sog. Scheidungsfolgesachen außergerichtlich geklärt werden und dadurch der Streitwert des Gerichtsverfahrens geringer wird.
Eine "online-Scheidung" ohne persönliche Anhörung der Parteien bei Gericht ist (noch) nicht zulässig. Außerdem ist untersagt, dass ein Rechtsanwalt beide Scheidungsparteien vertritt. Haben Sie sich über die Folgesachen (z.B. elterliche Sorge, Unterhalt, Zugewinn, Hausrat etc.) außergerichtlich verständigt, ist es ausreichend, wenn nur der Antragsteller anwaltlich vertreten wird.
Von Amts wegen hat das Familiengericht nur noch den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen. Weitere Folgesachen (s.o.) werden vom Gericht nur noch auf Antrag behandelt.
Erbrecht
Rechtsanwalt Rafael Hofmann
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02841 / 16 888
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